Augentropfen stellen eine Darreichungsform von Arzneimitteln zur Anwendung an den Augen dar. Als Zubereitungen auf öliger- oder wässriger Basis werden diese Preparate direkt am Auge angewendet, um die lokale Wirkung der in der Zubereitung enthaltenen Arzneistoffe zu ermöglichen. Bei der Produktion von Augentropfen sind diverse Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine sterile Herstellung bei diesen Medikamenten ist Grundvoraussetzung. Die Mischanlagen müssen aus diesen Gründen auf druck- und vakuumfeste Sterilherstellung ausgelegt sein um die industrielle Herstellung von Augentropfen und anderen Pharmazeutika nach den GMP zu gewährleisten.
Um Reizungen im Auge zu verhindern, sollten Augentropfen auch einen bestimmten pH-Wert aufweisen. Dieser ist möglichst nah am physiologischen pH-Wert von 7,4 einzustellen. Bei einem solchem pH-Wert sind die meisten Wirkstoffe jedoch chemisch unstabil. Daher soll die Herstellung von Augentropfen optimale Stabilität der Wirkstoffe erreichen, ohne dass der pH-Wert oder der osmotische Druck des Medikaments beeinträchtigt wird. Die Prozessanlagen sollten sowohl über verschiedene Einbaumöglichkeiten in der Homogenisatorkammer, für die Überwachungen vom pH-Wert, Druck, der Temperatur, dem Durchfluss, etc. verfügen. Als auch weitere Ausrüstungsmöglichkeiten für z.B. den pH-Wert in der Umlaufleitung, ermöglichen.
Das Reinigungssystem (CIP) ist üblicherweise am Deckel und/oder am Rührwerk befestigt. Dieses muss eine Totraumfreie, unkomplizierte und Prozesszeitenreduzierende Reinigung bieten können.
Ebenfalls ist die Sterilisation der Anlagen (SIP), eine Grundvoraussetzung für absolute Keimfreiheit in den Behältern, Leitungen und Ventilen.