Bei der Herstellung von Pharmazeutika sind besondere Vorschriften und äußerst strenge Anforderungen einzuhalten. Bei der industriellen Produktion von Augensalben ist zudem die Schwebestofffreiheit zu beachten. Die Prozessanlagen, welche bei der Herstellung von Augensalben zu Einsatz kommen, sollten leistungsfähig und flexibel sein. Auch sollte der Einbau einer Partikelgrößenmessung z.B. in der Homogenisatorkammer möglich sein.
Eine solche Messung spielt bei der Herstellung von Augensalben eine entscheidende Rolle, da nur auf diese Weise die Produktqualität kontrolliert und gesichert werden kann. Es muss sichergestellt sein, dass die Anzahl luftgetragener Teilchen so gering wie möglich gehalten wird. Diese Schwebestofffreiheit ist erforderlich, um große Partikel im Auge zu verhindern, da sie sonst zu mechanischen Reizungen führen können.
Das Schützen fragiler Zellkulturen und die Qualitätssicherung sind wichtige Voraussetzungen für die Herstellung von qualitativ hochwertigen Augensalben. Pharmazeutika sind zudem hoch sensibel und empfindlich. Der CIP-Reinigungsprozess, sowie die SIP-fähige Maschinenausführung müssen für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften sorge tragen. Ein rotierendes System der CIP-Reinigungseinrichtung sollte sich im zu reinigenden Deckel befinden (GMP gerechte Ausführung), sowie am Rührwerk der Maschine, um eine totraumfreie Reinigung zu gewährleisten. Sämtliche maschinenbauliche, sowie hygienetechnische Vorschriften müssen dabei eine Selbstverständlichkeit für die Homogenisiermaschinen sein.